Folgende Bedingungen sind für eine Teilnahme beim Crosslauf und Nordic Walking am Nationalfeiertag zu akzeptieren.
 
Den Anordnungen des Ordnerdienstes ist Folge zu leisten. Müll darf nicht am Streckenrand zurückgelassen werden, sondern ist entsprechend zu entsorgen.
Die Strecke ist für den Verkehr nicht gänzlich gesperrt und 
 daher sind die allgemeine Straßenverkehrsordnung, das Kraftfahrgesetz bzw. die Fahrradverordnung einzuhalten. Es ist insbesonders 
 mit landwirtschaftlichem Verkehr zu rechnen. Der Veranstalter ist jedoch bemüht die Strecke bestmöglich abzusichern. Die Teilnahme 
 erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter, dessen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, Grundstückseigentümer und Wegeerhalter 
 haften nicht für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden jedweder Art. Der Veranstalter ist bemüht, eine fehlerfreie Zeitnehmung 
 durchzuführen, dies kann aber nicht garantiert werden. Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Abbruch, besteht 
 kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Aufwendungen, wie Anreise oder 
 Übernachtungskosten. Teilnehmerdaten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Für die 
 Bewerbung zukünftiger Sportveranstaltungen des Veranstalters darf Informationsmaterial elektronisch und/oder 
 postalisch zugesendet werden. Die Startliste bzw. das Ergebnis wird im Internet unter Angabe des Namens, des Geschlechts und des 
 Geburtsjahres auf crosslauf.muenichsthal.at öffentlich zugänglich gemacht. Die im Rahmen der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen 
 und Interviews von Printmedien, Rundfunk, Fernsehen und anderen Massenmedien dürfen zu Werbungzwecken ohne Vergütungsanspruch zeitlich 
 unbegrenzt verwendet werden.
Ich erkläre hiermit, dass am Veranstaltungstag keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme bestehen!
Kinder und Jugendliche:
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sind diese Teilnahmebedingungen 
zusätzlich von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, der unter anderem bestätigt, dass das Kind/der Jugendliche/die Jugendliche 
physisch und psychisch in der Lage ist die Laufstrecke zu bewältigen und etwaige Gefahren zu erkennen bzw. sich entsprechend diesen Gefahren zu verhalten.
Ein unterschriebenes Exemplar dieser Teilnahmebedingungen ist am Bewerbstag mitzubringen!